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Allgemeine Informationen

Wer seine Waffen vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat mitnehmen möchte, benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass. Auf diesen können bis zu zehn Waffen eingetragen werden. Der Europäische Feuerwaffenpass ist für fünf Jahre gültig und kann zweimal um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen.