Welche Fristen muss ich beachten?
Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig. Er kann bei Bedarf um weitere fünf Jahre verlängert werden. Sind ausschließlich Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.