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Allgemeine Informationen

Wenn Sie als schießsportlicher Verein erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Zunächst muss eine verantwortliche Person benannt werden, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein muss sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, d.h. beispielsweise kein Mitglied des Vorstands. Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, muss dieser Umstand unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benannt werden. Um die Erlaubnis, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen, erhalten zu können, müssen Sie als Verein Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband und im Vereinsregister eingetragen sein sowie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.

Die von Ihnen benannte verantwortliche Person muss

  • das entsprechende Alter haben,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
  • die persönliche Eignung sowie
  • die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nachweisen.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.