Welche Voraussetzungen sind zusammengefasst notwendig?
- Verein ist Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband
- Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen gelten Ausnahmen.
- Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen.
- Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde).
- Nachweis, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.
