Inhalt

Welche Voraussetzungen sind zusammengefasst notwendig?

  • Verein ist Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband
  • Die verantwortliche Person muss mindestens 25 Jahre alt sein. Für Sportschützen gelten Ausnahmen.
  • Die verantwortliche Person muss ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Die verantwortliche Person muss ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde).
  • Nachweis, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.