Allgemeine Informationen
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte. Wer Jäger/in ist, kann aufgrund seines/ihres Jagdscheines erlaubnispflichtige (Lang-) Waffen und/oder Munition erwerben. Der Erwerb bzw. die Übernahme einer Kurzwaffe ist jedoch nur mit einer Waffenbesitzkarte mit einem gültigen Voreintrag möglich. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Verstöße eine Straftat darstellen.
Verfügen Sie bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen (Lang-) Waffen entsprechende Kurzwaffen und dafür bestimmte Munition für die Jagdausübung erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Erwerb wird vor Anschaffung von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Zudem können Sie zeitgleich die Munitionserwerbserlaubnis beantragen.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Kurzwaffe (Formular Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis) müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen.
Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.