Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Das bedeutet, Sie sind zum Beispiel nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden. Die Feststellung erfolgt meist in der Regel auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
- Sie besitzen die persönliche Eignung. Persönlich geeignet sind Sie, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung ist die Waffenbehörde verpflichtet, Ihnen auf Ihre Kosten ein fachärztliches oder fach- psychologisches Gutachten aufzugeben.
- Sie besitzen einen gültigen Jagdschein (=waffenrechtliches Bedürfnis) und damit die erforderliche Sachkunde.
- Sie haben bereits eine Waffenbesitzkarte
- Sie können die Waffe aufbewahren (Nachweis)