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Ausbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur/-in

Ein/e Lebensmittelkontrolleur/-in nimmt eine entscheidende Rolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit- und -qualität ein. Lebensmittelkontrolleure/-innen führen regelmäßige Inspektionen in den unterschiedlichsten Lebensmittelbetrieben durch und überprüfen die Einhaltung von Hygienevorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.

Sie entnehmen Proben von Lebensmitteln, damit diese auf Schadstoffe, Verunreinigungen oder mikrobiologische Kontaminationen untersucht werden können. Die Ergebnisse der Kontrollen und Proben werden dabei dokumentiert. 

Bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht, müssen Lebensmittelkontrolleure/-innen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verbraucherschutz gewährleistet ist. Dabei wenden sie die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an und ordnen u.a. die Mängelabstellung oder ggf. Betriebsbeschränkungen bis hin zu Schließungen an. Ebenso prüfen sie die Einleitung von Sanktionsmaßnahmen wie Verwarnungen, Bußgeldverfahren oder Strafverfahren.

Die Ausbildung beginnt immer am 1. August eines jeden Jahres. Zu den Sommerferien des Vorjahres werden die Ausbildungs– und Studienplätze im Bewerbungsportal ausgeschrieben.

THEORETISCHE UND PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Die Ausbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Lebensmittelsekretär-Anwärter/-in durchgeführt und gliedert sich in Praxiszeiten im Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz beim Landkreis Celle sowie diverse Praktika und theoretische Zeiten in drei sechswöchigen Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin. Außerdem werden theoretische und praktische Prüfungen absolviert.

In der Ausbildung werden verschiedene Inhalte vermittelt, darunter:

  • Kenntnisse über die relevanten Gesetze und Vorschriften im Lebensmittelrecht,  die die Lebensmittelproduktion und -verarbeitung regeln,
  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene, Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln,
  • Verständnis für Mikroorganismen, die Lebensmittel verderben oder Krankheiten verursachen können,
  • Techniken zur Probenentnahme und –analyse, um die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu überprüfen

EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss und Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker/in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf, alternativ ein Fachhochschulabschluss mit Diplom- oder Bachelorprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt.

Zudem sind für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Du musst Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen die charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung gegeben und eine beamtenrechtlich vorgegebene Altersgrenze eingehalten sein (z. Zt. 40. Lebensjahr bzw. 45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung).