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Welche Auswirkungen hat die kommunale Wärmeplanung auf Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer?

Der resultierende Wärmeplan informiert über den aktuellen Stand der lokalen Wärmeversorgung und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Wärmeversorgungsstrukturen. Dies erfolgt in Form von Gebietsausweisungen, für zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze und Gebiete, die für dezentrale Lösungen wie etwa Wärmepumpen geeignet sind. Die Ergebnisse der Wärmeplanung dienen Ihnen somit als Orientierungshilfe für die individuelle Entscheidung bezüglich der Heizungstechnologie Ihres Gebäudes.

Die kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und löst keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus. In einem Wärmeplan könen  jedoch Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete dargestellt werden. Diese Gebiete können per Ratsbeschluss der Kommunalpolitik ausgewiesen werden.

Falls Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzeignungsgebiete ausgewiesen werden, greift die 65- Prozent-regelung des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71) vorzeitig. Die Regelungen besagt, dass alle neu eingebauten Heizungen mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Allerdings greift die Regelung in diesen ausgewiesenen Gebieten nicht mit sofortiger Wirkung, sondern mit Übergangsfristen. Für alle anderen gebäude gilt die 65-Prozent-Regelung ab Juli 2028.