Landkreis Celle fordert Inflationsausgleich im Krankenhausgesetz
Keine Zustimmung zu Krankenhausreform ohne Kompensation
Celle (lkc).Der Kreistag des Landkreises Celle hat mit einstimmig eine Resolution an die Niedersächsische Landesregierung gerichtet: Die Krankenhausreform des Bundes darf im Bundesrat nicht ohne einen vollständigen Ausgleich der Inflationslücke für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen werden. Andernfalls, so der Beschluss, wird der Landkreis Celle das Land Niedersachsen in die Pflicht nehmen, finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherung des Betriebs des Allgemeinen Krankenhauses Celle zu ergreifen.
Die wirtschaftliche Lage vieler Landkreise ist extrem angespannt. Wir können und werden nicht akzeptieren, dass unsere Krankenhäuser aufgrund unzureichender Finanzierung gefährdet sind. Ein vollständiger Inflationsausgleich ist unerlässlich, um die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen“, sagte Landrat Axel Flader. Zwar hat das AKH in den vergangenen Jahr gut gewirtschaftet, aber die Defizite seien systembedingt und würden nicht durch Land oder Bund aufgefangen.
Das führt zu einer besorgniserregende finanzielle Situation der niedersächsischen Landkreise. Bereits im Jahr 2023 mussten sie rund 586 Millionen Euro zur Stabilisierung kommunaler Kliniken aufbringen – eine Aufgabe, die eigentlich bei den Krankenkassen und dem Bund liegt. Ohne einen angemessenen Inflationsausgleich drohen viele Krankenhäuser weiterhin Defizite, die zu Insolvenzen führen könnten. „Wir erwarten, dass das Land Niedersachsen seiner Verantwortung gerecht wird und sich für eine angemessene Finanzierung der Krankenhäuser starkmacht. Sollten die dringend benötigten Mittel nicht bereitgestellt werden, werden wir vom Land Unterstützung fordern, um die Versorgung in unserem Allgemeinen Krankenhaus Celle zu sichern,“ fügt Flader hinzu.
Die Resolution fordert die Landesregierung auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Krankenhausgesetz ohne einen Inflationsausgleich nicht zu verabschieden. Nur so kann die dauerhafte Sicherstellung einer hochwertigen stationären Versorgung in Niedersachsen gewährleistet werden.