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Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

„Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird, vorbehaltlich der Vorhaben des § 63 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, mit Ausnahme von baulichen Anlagen, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 NBauO sind.

Gem. § 3a Abs. 1 S. 2 NBauO haben die Übermittlung des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung und der Nachweis der Identität der erklärenden Person unter Verwendung eines Nutzerkontos der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 S. 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen.

Nur unter Verwendung eines BundID-Kontos erfolgt eine Antragstellung gem. § 3a Abs. 1 S. 3 NBauO über ein „substanzielles“ Nutzerkontoim Sinne des Artikels 8 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73; 2015 Nr. L 23 S. 19; 2016 Nr. L 155 S. 44).

Zur Antragstellung folgen Sie bitte diesem Link zu meinem Portal: https://portal.landkreis-celle.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2412/show