Ausländerbehörde und Staatsangehörigkeitsbehörde
1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle,
Tel: 05141 / 916-0, eMail: info@lkcelle.de
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sieunter
2. Für welche Zwecke werden Ihre Daten erhoben und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verar-
beitet?
Die Ausländerbehörde und die Staatsangehörigkeitsbehörde verarbeiten personenbezogene Daten (u.a. Name, Ge-
burtsdatum, Staatsangehörigkeit) soweit dies für die Erledigung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich
ist (u.a. für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie Maßnahmen zu
deren Durchsetzung). In diesem Rahmen werden Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe der ausländerrecht-
lichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen etwa in einer Ausländerdatei, im Ausländerzentralregister
sowie in einer Staatsangehörigkeitsdatei gespeichert und dienen als Grundlage für die Erteilung aufenthaltsrechtlicher
Erlaubnisse und sonstiger Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus sowie der Durchführung staatsangehörigkeits-
rechtlicher Verfahren.
Eine Bereitstellung der Daten ist gesetzlich vorgesehen. Ohne die Bereitstellung kann ich Ihre Anfrage ggfs. nicht be-
arbeiten.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsge-
setz/EU, dem Staatsangehörigkeitsgesetz sowie den auf deren Grund erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. Aufent-
haltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über das
Ausländerzentralregister, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister sowie
der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und Nds. Datenschutzgesetz.
3. An wen können Ihre Daten übermittelt werden?
Übermittelt werden dürfen Ihre Daten an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und konsularische
Vertretungen, bzw. an die zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Übermittlung an
Länder außerhalb der Europäischen Union sowie internationale Organisationen findet nur statt, soweit dies nach Kapi-
tel V der Datenschutzgrundverordnung zulässig ist.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
5. Wie lange werden Ihre Daten verarbeitet?
Grundsätzlich werden Ihre Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung gelöscht, sobald
sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus sind die nach der Aufenthaltsverordnung in
der Ausländerdatei erfassten Daten zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbe-
hörde zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sollen die Daten nach fünf Jahren gelöscht werden. Die Daten
eines Ausländers, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Abs. 1 des
Aufenthaltsgesetzes zehn Jahre nachdem die Sperrwirkung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes abge-
laufen sind gelöscht. Vorgänge aus Einbürgerungsverfahren werden 50 Jahre aufbewahrt.
6. Welche Datenschutzrechte können Sie geltend machen?
Sie können gegenüber der Ausländerstelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und darüber hin-
aus in begründeten Fällen auch die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlan-
gen.
Hierzu können Sie sich an die in Ziffer 1 genannte Stelle wenden.
Sie haben das Recht, sich über eine fehlerhafte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Ausländer-
stelle bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511 -
120 4500, eMail: poststelle@lfd.niedersachsen.de) zu beschweren.