Kreiskasse
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung für die Kreiskasse und Vollstreckungsbehörde des Landkreises Celle
Vorwort
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu
Zwecken der Zwangsvollstreckung, sowohl für öffentlich-rechtliche Forderungen
(Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz – NVwVG) als auch für privatrechtliche
Forderungen (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB und Zivilprozessordnung – ZPO), und zu
Zwecken des Zahlungsverkehrs, des Mahnwesens und in Buchhaltungsangelegenheiten.
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B.
Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder anderen juristischen Personen
zugeordnet werden können.
Wenn die Kreiskasse personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten
z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei
wem wir sie erheben und wofür wir diese Daten benötigen. Außerdem informieren wir Sie über
Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Wer sind wir?
Die Kreiskasse ist Teil der Kämmerei des Landkreises Celle und für die Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Zwecken des Zahlungsverkehrs, des
Forderungsmanagements und der Zwangsvollstreckung verantwortlich. Die Kreiskasse
ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Vollstreckungsbehörde für alle Fachämter des
Landkreises Celle und vollstreckt zudem im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe auch
für andere Gläubiger.
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den/die
Datenschutzkoordinator/in des Landkreises Celle
Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle
Deutschland
Tel: (+49) 05141 916-0
E-Mail: info@lkcelle.de
oder an den Datenschutzbeauftragten des Landkreises Celle richten:
Darüber hinaus können Sie sich auch an die Kreiskasse des Landkreises Celle wenden:
Landkreis Celle
Speicherstraße 2
29221 Celle
Deutschland
Tel: (+49) 05141 9169021
E-Mail: vollstreckungsstelle@lkcelle.de
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen
Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, benötigen wir personenbezogene Daten. Wir möchten, dass
Sie wissen, warum wir welche Daten erheben und wie wir diese verwenden. Sofern wir die
für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, kann es dazu kommen,
dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen
bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
Im vollstreckungsrechtlichen Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet, um durch Vollstreckungsmaßnahmen rückständige Forderungen beizutreiben
(Art. 20 GG). Die persönliche Auskunftspflicht und die Auskunftspflicht anderer Beteiligter
ergibt sich u.a. aus dem „Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der
Verwaltungsvollstreckung“, dem § 21 a NVwVG und den §§ 802 a ff ZPO.
Beispiel zur Verarbeitung:
Alle im Zusammenhang mit der Forderung erhobenen Daten der Schuldner von den
jeweiligen Gläubigern werden in der Vollstreckungsbehörde verarbeitet. Ebenso Daten von
Drittschuldnern (Kreditinstitute, Arbeitgeber u.a.), Gerichtsvollziehern, Gerichten,
anderen Behörden, Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten u.a. Beteiligten.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Im Vollstreckungsverfahren wird relevante Sachaufklärung betrieben, z.B. die Ermittlung von
Gesamtschuldnern, unterhaltsberechtigten Personen oder Eigentumsverhältnissen. Die
Daten werden auch bei der Verfügung von Vollstreckungsmaßnahmen verarbeitet, so z.B.
bei Sachpfändungen, Forderungspfändungen, Immobiliarvollstreckung oder in
Insolvenzverfahren.
In Verfahren des Zahlungsverkehrs, Mahnwesens und in Buchhaltungsangelegenheiten
verarbeiten wir Ihre Daten unter anderem zum Zweck der:
- Erfassung von SEPA-Mandaten für Basislastschriften im Zahlungsverkehr
- Mahnung rückständiger Forderungen
- Klärung von Zahlungseingängen und Guthaben
- Anlegen, Speichern und Ändern von Personendaten im Buchhaltungssystem zur Begleichung sowie zur Erhebung von Leistungsverpflichtungen und zur Beitreibung dieser Verpflichtungen (Weiterverarbeitung im Falle von Mahn- und Vollstreckungsverfahren)
Die entsprechenden Rechtgrundlagen der Verarbeitung sind unter anderem die EU VO
260/2012, das SEPA-Begleitgesetz, Art. 6 DSGVO sowie das NKomVG i.V.m. der
KomHKVO.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben,
z. B. Vor- und Nachname, Firmenbezeichnung, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, Aktenzeichen (Abgabennummer, Vertragsgegenstand o.ä.)
- Für die Durchsetzung der Forderung erforderliche Informationen, z. B.
Einkommen (z.B. Arbeitslohn, Renten, Sozialleistungen Betriebseinnahmen,
Kapitalerträge),
Ausgaben (z.B. Miete, Nebenkosten, Kredite und andere Verpflichtungen)
Familienstand und unterhaltsberechtigte Personen, und ggf. deren Einkommen
Bankverbindung
- Angaben Dritter inkl. deren Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
Arbeitgeber
Bevollmächtigte
Die Gläubiger der jeweiligen Forderung erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster
Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre bisherigen Mitteilungen, den Schriftverkehr und
Anträge in den verschiedenen Fachämtern des Landkreises Celle oder Ihren anderen
Gläubigern.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese
gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
- Die Einwohner- und Gewerbemeldestelle übermittelt Daten über Gewerbeanmeldungen und Meldedaten,
- Notare übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge,
- Andere Behörden übermitteln Daten auf Anfrage (Registerportal der Justiz, Grundbuchämter, JobCenter, Rententräger, Kraftfahrtbundesamt, Bundeszentralamt für Steuern u.a.)
- Andere Beteiligte im Rahmen ihrer Drittschuldner-Verpflichtung (u.a. Arbeitgeber, Kreditinstitute, Mieter, Vermieter).
Außerdem erhalten wir vollstreckungsrechtliche Informationen von anderen
Vollstreckungsbehörden oder im Wege des interkommunalen Informationsaustauschs.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen
Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns in elektronischer und teilweiser schriftlicher
Form gespeichert und im Vollstreckungsverfahren zur Ergreifung von
Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei Vorgängen im Zahlungsverkehr, Mahnwesen und in
Buchhaltungsangelegenheiten zugrunde gelegt.
Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre
personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust
oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu
schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen
Entwicklungen.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte
weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an
andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte oder andere
Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich
zugelassen ist. (z.B. bei Straftaten)
Beispiele:
- Alle Beteiligten im Vollstreckungsverfahren
- Auskunftsersuchen der Rententräger im Melde- und Beitragsverfahren
- Geldinstitute zur Durchführung des Zahlungsverkehrs
- andere Vollstreckungsbehörden im Rahmen des Amtshilfe
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das
Vollstreckungsverfahren, den Forderungseinzug oder den Zahlungsverkehr erforderlich sind.
In der Regel werden die Daten nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Maßstab hierfür sind zum einen die Verjährungsfristen jeder einzelnen Forderung (z.B.
Abgabenordnung (AO), Kommunalabgabengesetz (NKAG), Sozialgesetzbuch (SGB),
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) u.a.).
Maßgeblich sind aber auch Fristen im Rahmen der Anfechtung (z.B. Anfechtungs-
gesetz (AnfG), Insolvenzordnung (InsO)).
Kommunale Buchungs- und Zahlungsunterlagen sind darüber hinaus 10 Jahre
aufzubewahren, beginnend am 01. Januar des Jahres, das der Beschlussfassung des
Kreistages über den Jahresabschluss folgt.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben
Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten
ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen
der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum
konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Forderungsbezeichnung, Aktenzeichen, Abgabenart
und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine
Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine
Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf
Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer
gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 7.).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu
verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der
Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. Beitreibung der Forderung durch
Zwang zum Schutz aller redlich zahlenden Bürger) besteht.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können
wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches
Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang
nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der
Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/