Welche Möglichkeiten gibt es, die 65 %-Regelung einzuhalten?
Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz sind technologieoffen gestaltet. Wer auf mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann auf mehrere pauschale Erfüllungsoptionen zurückgreifen:
- Wärmepumpe
Eine effiziente Wärmepumpe gilt gemäß § 71c GEG als Standardlösung im Neubau zur Deckung des Wärmebedarfs. Auch im Bestand arbeitet sie effizient, ohne dass zwingend eine Gebäudedämmung oder Flächenheizung erforderlich ist. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen: Luftwärmepumpe (Wärmequelle = Umgebungsluft), Erdwärmepumpe (Wärmequelle = Erdreich) und Wasserwärmepumpe (Wärmequelle = Grundwasser). - Wärmepumpen-Hybridheizung
Reicht eine Wärmepumpe allein nicht aus, um die Heizlastspitze im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger oder durch eine Biomasseheizung ergänzt werden. Um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen, muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. - Stromdirektheizung
In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromdirektheizungen genutzt werden. Dazu gehören auch Infrarotheizungen. Strom stammt bereits zu rund 50 Prozent aus Erneuerbaren Quellen. Der Anteil Erneuerbarer Energien wird kontinuierlich weiter ansteigen. - Solarthermie-Heizung
Eine solarthermische Heizung kann eine weitere Möglichkeit sein. Oft reicht diese jedoch nicht aus, um 65 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes wirtschaftlich zu decken. Daher ist in der Regel eine Kombination mit anderen Technologien, wie der Solarthermie Hybridheizung erforderlich. - Solarthermie-Hybridheizung
Eine Solarthermieanlage kann durch eine Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung ergänzt werden, um den gesamten Heizwärme- und Warmwasserbedarf zu decken. Dies schließt auch den Einsatz fossiler Wärmeerzeuger ein. Solche Hybridanlagen müssen eine Mindestgröße der Lichteintrittsfläche der Solarthermieanlage einhalten. Darüber hinaus müssen mindestens 60 % der bereitgestellten Wärme aus Biomasse, Gas, Flüssigbrennstoff oder grünem/blauem Wasserstoff stammen. - Flüssige oder gasförmige Biomasse
Es ist möglich, sowohl im Bestandsgebäude als auch im Neubau eine Heizungsanlage einzubauen, die flüssige oder gasförmige Biomasse nutzt. Dabei müssen mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus nachhaltig hergestellter Biomasse erzeugt werden, sofern der Bezug vertraglich gesichert ist. - Feste Biomasse
Auch der Einbau einer Biomasseheizung auf Basis fester nachhaltig erzeugter Biomasse ist möglich. Die Nutzung kann sowohl in einem Biomassekessel als auch in einem automatisch beschickten Biomasseofen erfolgen. - Wasserstoff-Heizung
Eine Heizanlage, die mindestens 65 % der erzeugten Wärme mit grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich der daraus hergestellten Derivate bereitstellt, ist eine weitere Möglichkeit. Es ist dem Eigentümer bei der Installation einer Heizanlage, die sowohl mit Erdgas als auch zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann, gestattet, diese zunächst weiterhin mit Erdgas zu betreiben. Diese Anlagen unterliegen jedoch zeitlichen Fristen: Ab dem 01.01.2029 müssen mindestens 15 % der bereitgestellten Energie aus umweltfreundlichen Quellen stammen. Dieser Anteil erhöht sich ab dem 01.01.2035 auf mindestens 30 % und spätestens ab dem 01.01.2040 auf mindestens 60 %. - Wärmenetz
Gebäude können an ein Wärmenetz mit 65% erneuerbaren Energien angeschlossen werden. Der Betrieb von Heizanlagen, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind zulässig, wenn innerhalb von 10 Jahren 65 % erneuerbare Energien geliefert werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines Ausbauplans durch den Betreiber des Wärmenetzes. Werden die Maßnahmen nicht umgesetzt, muss die Heizung innerhalb eines Jahres erneuert werden. Nach zehn Jahren muss die Heizung diese Anforderungen erfüllen. Andernfalls erfolgt eine Nachrüstung durch den Gebäudeeigentümer, wobei die Mehrkosten vom Wärmenetzbetreiber erstattet werden.