Kreisentwicklung
+++ Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) - 2. Entwurf RROP 2026 +++
Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 20.10.2011 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Celle eingeleitet worden.
Aktuell liegt der zweite Entwurf des RROP zur Beteiligung aus. Nähre Informationen hierzu können der Bekanntmachung entnommen werden.
Bis zum Ablauf der Auslegungszeit, d.h. bis einschließlich zum 12. Februar 2026, kann zu diesem Entwurf des RROP
- vorzugsweise elektronisch per Mail an rrop2026@lkcelle.de oder
- schriftlich an den Landkreis Celle, Abteilung Kreisentwicklung, Trift 24, 29221 Celle oder
- mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Celle, Abteilung Kreisentwicklung, Trift 24, Zi. 1.01, 29221 Celle
Stellung genommen werden.
Zu einem ersten Entwurf des RROP wurde vom 03.04.2017 bis zum 03.07.2017 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens, einer Änderung und damit Anpassungspflicht an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) und der Änderungen der Rechtslage wurde der Entwurf des RROP überarbeitet. Aufgrund dieses Überarbeitungsbedarfs wird nun ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Bei dem Entwurf 2026 handelt es sich um eine komplett überarbeitete Version, die nicht mehr auf den ersten Entwurf des RROP aus 2016 aufbaut und der somit auch nicht mehr fortgeführt wird. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit eingeräumt, zu dem gesamten Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen für den 2. Entwurf des RROP 2026 beschlossen.
Zu diesem Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
DER 2. ENTWURF DES REGIONALEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMS FÜR DEN LANDKREIS CELLE STEHT HIER ALS DOWNLOAD ZUR VERFÜGUNG
2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramm 2026 (Satzung, Beschreibende Darstellung, Begründung)
Zeichnerische Darstellung Blatt West (M 1:50.000)
Zeichnerische Darstellung Blatt Ost (M 1:50.000)
BETEILIGUNG DER IN IHREN BELANGEN BERÜHRTEN ÖFFENTLICHEN STELLEN
Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung findet auch die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Celle statt, die in einem gesonderten Schreiben zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Den Verteiler, der um weitere Stellen ergänzt wurde, die gesondert benachrichtigt wurden, finden Sie hier:
Für jede im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingehende Stellungnahme wird ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Als nächster Schritt werden dann die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen in einer Synopse zusammengestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Dies wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen zum Verfahrensstand ab.
Die Aufgaben der Abteilung Kreisentwicklung umfassen die Regionalplanung und die Bauleitplanung
Informationen zur Bauleitplanung finden Sie HIER.
Aufgaben der Regionalplanung
Die Regionalplanung entwickelt Zielvorgaben (Ziele der Raumordnung), die durch die Festlegung im Raumordnungsprogramm Verbindlichkeit erlangen. Wir beraten Bürger, Gemeinden und andere Fachstellen zu raumbedeutsamen Vorhaben und führen, wenn erforderlich, Raumverträglichkeitsprüfungen durch.
Was ist eigentlich Regionalplanung?
Was versteht man unter Raumordnung?
Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle (RROP)
Wann sind Vorhaben raumbedeutsam?
Weitere Themen
Planung von Windenergiegebieten
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ hat der Bund ein neues Regelwerk zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land geschaffen. Ziel ist es, dass bis Ende 2032 insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden.
Für Niedersachsen gilt nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), dass bis zum 31.12.2027 1,7 % und bis zum 31.12.2032 insgesamt 2,2 % der Landesfläche für Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen. Das Land Niedersachsen hat mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des WindBG (NWindG) festgelegt, dass die Umsetzung durch die Träger der Regionalplanung erfolgt.
Für den Landkreis Celle bedeutet dies:
- Bis 31.12.2027 sind 253 ha (0,16 %) der Kreisfläche,
- bis 31.12.2032 insgesamt 327 ha (0,21 %)
als Windenergiegebiete im Sinne des WindBG nachzuweisen.
Da im Landkreis Celle bereits ausreichend Sonderbauflächen und Sondergebiete aus wirksamen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bestehen, wurde das Teilflächenziel für 2027 bereits erreicht. Die anrechenbare Fläche beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben 310 ha.
Die Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels erfolgte gemäß § 5 Abs. 2 WindBG am 19. April 2024 und wurde im Amtsblatt Nr. 35 des Landkreises Celle veröffentlicht.
Damit gelten künftig folgende Grundsätze:
- Windenergieanlagen sind nur noch innerhalb der planerisch ausgewiesenen Windenergiegebiete privilegiert zulässig (§ 249 BauGB).
- Außerhalb dieser Gebiete ist eine Errichtung in der Regel nicht genehmigungsfähig.
- Zusätzliche Flächenausweisungen durch Städte und Gemeinden bleiben weiterhin möglich.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung kann HIER als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) - 1. Entwurf RROP
Zu diesem Entwurf können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden!
Möchten Sie sich zum aktuellen Entwurf des RROP beteiligen, nutzen Sie bitte das Drop-Down-Menü oben mit dem Namen 2. Entwurf des RROP 2026!
Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Celle steht hier als Download zur Verfügung:
- PDF-Datei: (10.7 MB)
- PDF-Datei: (143 kB)
- PDF-Datei: (189 kB)
- PDF-Datei: (5.6 MB)
- PDF-Datei: (19.8 MB)
- PDF-Datei: (11.4 MB)
- PDF-Datei: (10.4 MB)
- PDF-Datei: (18.3 MB)
- PDF-Datei: (7.2 MB)
- PDF-Datei: (10.1 MB)
Die Entwurfsunterlagen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Celle lagen in der Zeit vom 3. April 2017 bis zum 3. Juli 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Celle statt, die in einem gesonderten Schreiben zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Den entsprechenden Verteiler finden Sie hier:
Verteiler Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind insgesamt 217 Stellungnahmen eingegangen, die ca. 1.700 Einzelbelangen entsprechen. Zurzeit wird für jeden dieser Belange ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Viele Einwendungen betreffen insbesondere den Abschnitt zur Regelung der Windenergie, jedoch sind auch zu den übrigen Abschnitten des Entwurfes des RROP umfangreiche Stellungnahmen abgegeben worden. Zwar sind noch nicht alle Belange abschließend abgewogen worden, dennoch ist bereits jetzt festzustellen, dass ein erheblicher Anpassungs- und Änderungsbedarf besteht. Daher wird in jedem Fall eine erneute Auslegung des RROP-Entwurfes notwendig sein. Hierfür ist jedoch eine komplette Überarbeitung der Unterlagen erforderlich, da neben den Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren auch zwischenzeitlich eingetretene sonstige Veränderungen eingearbeitet werden müssen.
Als nächster Schritt werden die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen in einer Synopse zusammengestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Wenn die Zustimmung zu den Abwägungsvorschlägen und dem weiteren Vorgehen vorliegt, wird der Entwurf überarbeitet und erneut zur Beteiligung ausgelegt werden. Dies wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen zum Verfahrensstand ab.
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 für den Landkreis Celle
Das RROP stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dar unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung, des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu entwickeln. Die Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne an die im RROP festgelegten Ziele der Raumordnung anpassen.
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 wurde am 16. Dezember 2005 im Amtsblatt für den Landkreis Celle öffentlich bekannt gemacht. Es ist damit an dem Tage in Kraft getreten.
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Anlagen
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