Durch das "Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge" wurde die Voraussetzung geschaffen , die Nutzung dieser Fahrzeuge durch Vorteile wie z. B. kostenloses Parken auf besonders gekennzeichneten Flächen zu fördern.
Das jeweilige Fahrzeug muss dafür aber besonders gekennzeichnet sein.
Aus diesem Grund wurde Ende September 2015 das sogenannte E-Kennzeichen eingeführt.
Der Buchstabe "E" erscheint auf dem Kennzeichen rechts neben der letzten Ziffer. Möglich ist die Kennzeichnung bei "normalen" Nummernschildern (auch grüne), Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
Wenn Sie Ihr aktuelles Kennzeichen in ein E-Kennzeichen umtauschen möchten, legen Sie Ihrer Zulassungsstelle die aktuellen Kennzeichenschilder, den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und möglichst die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor.
Welche Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten?
1) Kfz mit Batterieelektroantrieb
Der Antrieb erfolgt ausschließlich über eine elektrische Maschine und der Energiespeicher ist zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar.
2) Kfz mit Brennstoffzellenantrieb
Das Fahrzeug muss einen Antrieb besitzen, der nur aus den Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine besteht.
3) Kfz mit von außen aufladbarem Hybridantrieb
Das Fahrzeug muss über einen Antrieb verfügen, der mindestens zwei verschiedene Arten von Energiewandlern und Energiespeichern verfügt.
Mindestens einer der Energiewandler muss eine Elektromaschine sein.
Mindestens eine der Energiespeicher muss von außen wieder aufladbar sein.
Weiterhin muss ein Nachweis (z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) darüber vorliegen, dass der Wert der Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite bei alleiniger Nutzung des elektrischen Antriebs bei Fahrzeugen, die bis zum 31.12.2017 erstmalig zugelassen wurden, mindestens 30 Kilometer beträgt.
Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2018 neu zugelassen wurden, beträgt diese Mindestreichweite 40 Kilometer.
Begriffserklärungen
Mietwerterhebung im Landkreis Celle 2022
IT-Struktur-Untersuchung 2019 (Medienentwicklungsplan)
Breitbandausbau: Infos jetzt online
Anmeldetermine für weiterführende Schulen
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Radarmessungen im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt für den Landkreis Celle
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle