Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.
Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.
Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Nicht möglich sind zzt.:
Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Online-Zulassung nicht möglich sein kann.
Dazu gehören:
Die Zahlung der Gebühren ist nur in einem Online-Verfahren möglich. Ob Ihre Bank am dafür vorgesehenen Giropay-Verfahren teilnimmt, erfahren Sie hier.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode liegt vor.
2. Auf den Kennzeichen befinden sich Siegelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (Data-Matrix-Code ist neben dem Wappen erkennbar)
3. Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, das dazugehörige Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
4. Zahlung der Gebühr kann per ePayment-System erfolgen
Zum Ablauf:
1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Sicherheitscode auf der Rückseite der ZB I und unter den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder freilegen
4. Nach Eingabe der notwendigen Daten über das Online-Portal und Zahlung der Gebühren können Sie innerhalb von 30 Minuten eine elektronisches Dokument abrufen, das die Außerbetriebsetzung bestätigt. Die Mitteilung an das Hauptzollamt und an Ihre Versicherung erledigt die Zulassungsbehörde.
Rufen Sie das Dokument innerhalb der 30-Minuten-Frist nicht ab, erhalten Sie es von der Zulassungsstelle per Post oder DE-Mail.
Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt
- bei Abruf des elektronischen Dokumentes der Tag des Abrufs
- der Tag, an dem das Dokument durch die Zulassungsbehörde versandt wird, falls Sie es nicht abgerufen haben
- beim Scheitern der automatisierten Prüfung Ihrer Angaben der Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung manuell nachbearbeitet
Link zum Internetportal iKfz – Online-Außerbetriebsetzung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Es handelt sich um ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird (also keine vorherige „Tageszulassung“ auf einen Händler, keine Zulassung im Ausland oder ähnliches).
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Zum Ablauf:
Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer/Infrastrukturabgabe des Halters
Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
Antragsdaten werden automatisiert validiert.
Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen. Sie können anschließend sofort losfahren.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Link zum Internetportal iKfz – Online-Zulassung
Genauere Beschreibungen der einzelnen Vorgänge erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums:
Folgende Voraussetzungen müssen im Allgemeinen erfüllt werden:
- Es liegen Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscode vor.
- Bei Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges in Verbindung mit der Zuteilung neuer
Kennzeichen sind die Siegelplaketten der bisherigen Kennzeichen mit einem Code versehen
- Der Termin zur Hauptuntersuchung (ggf. auch Sicherheitsprüfung) ist nicht überschritten und
nachweisbar
-Eine gültige eVB-Nummer (Versicherungsnachweis) liegt vor
- IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion
und ein Kartenlesegerät bzw. ein Android-Smartphone mit der „AusweisApp2“
Im Rahmen der Online-Zulassung werden Sie durch den Vorgang geführt und müssen verschiedene Angaben und Daten erfassen.
Dabei erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.