Die Zuständigkeiten in migrationsspezifischen Belangen sind im Landkreis Celle zwischen dem Landkreis selbst und den Gemeinden und Städten verteilt. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die jeweils zuständigen Behörden.
Die Ausländerstellen sind zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Belange nicht-deutscher Staatsbürger. Die Stadt Celle hat eine eigene Ausländerstelle; für alle übrigen Kommunen ist die Ausländerstelle des Landkreises verantwortlich.
Das Jugendamt ist zuständig für die Inobhutnahme und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Jugendamt des Landkreises Celle
Stichwort: Allgemeiner Sozialdienst (ASD) – Hilfen Erziehung/Kinderschutz: Koordination Unbegleitete minderjährige Ausländer
Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt im Landkreis Celle in der Verantwortlichkeit der kreisangehörigen Kommunen.
Gemeinde Faßberg
Kerstin Barsch, Carsten Beßler
Samtgemeinde Lachendorf
Stichwort: Asylbewerber
Gemeindefreier Bezirk Loheide
Anja Danger
Gemeinde Südheide: Henning Püst
Gemeinde Südheide: Jeanette Wittkopf
Gemeinde Winsen
Jörg Nothdurft