Übersichtskarte aller geschützten Teile von Natur und Landschaft im Landkreis Celle
Diese Schutzgebiete und die Schutzobjekte tragen wesentlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie des vielfältigen, schönen Landschaftsbildes bei.
Die naturschutzrechtliche Schutzkategorie richtet sich nach der Art des zu schützenden Gebietes und des angestrebten Schutzzieles.
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Die nachfolgenden Seiten bieten detaillierte Informationen über die einzelnen Naturschutzgebiete:
Naturschutzgebiete in Niedersachsen
Aktuelle Ausweisungsverfahren im Rahmen von Natura 2000
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 BNatSchG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
(Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 48 vom 15.09.2016)
Unter dem folgenden Link erhalten Sie detaillierte Informationen (Verordnungstext, Erläuterungen, Karten) über das Landschaftsschutzgebiet "Südheide im Landkreis Celle":
Naturdenkmäler sind gemäß § 28 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Zu geschützten Landschaftsbestandteilen können z. B. Bäume, Hecken oder Wasserläufe bestimmt werden. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte, ökologische oder ästhetische Funktionen erfüllen. Für das gesamte Gebiet der Stadt Celle ist die Stadt Celle zuständig. Im übrigen Gebiet des Landkreises sind die Gemeinden für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Landkreis für den Außenbereich zuständig.
Als Biotope bezeichnet man Lebensräume in denen bestimmte Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) auch
Um besonders geschützten Tieren Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verschaffen, kann die Naturschutzbehörde für bestimmte Gebiete und begrenzte Zeit durch Verordnung oder Einzelanordnung bestimmte Handlungen untersagen oder Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Duldung bestimmter Schutz- und Pflegemaßnahmen verpflichten.
Frau Sabine Pusch und Frau Erika Surborg sind u.a. zuständig für die Erstellung und Verwaltung der Schutzgebietskarten.
Ihr Ansprechpartner für Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete:
Stefan Hasselberg
Telefon:05141 / 916 6612
E-Mail: Stefan.Hasselberg@lkcelle.de
Ihr Ansprechpartner für geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope und besondere Schutzanordnungen:
Michael Pucklitsch
Telefon:05141 / 916 6639
E-Mail: Michael.Pucklitsch@lkcelle.de
Ihr Ansprechpartner für Naturdenkmale:
Martin Miosge
Telefon:05141 / 916 6613
E-Mail: Martin.Miosge@lkcelle.de