Wie das fachlich führende Robert-Koch-Institut, weist auch das Gesundheitsamt vor der beginnenden Influenzasaison auf die Bedeutung der Influenzaschutzimpfung bei jedem Beschäftigten im allgemeinen Gesundheitswesen und Alten- und Pflegebereichen hin.
Die Influenza ist eine immer wieder stark unterschätzte Erkrankung. Jährlich versterben 7.000 bis 14.000 Menschen an einer "echten" Grippe. Damit ist die Influenza die Infektionskrankheit mit der höchsten Mortalität (Sterberate) in Deutschland.
Beschäftigte im Gesundheitswesen haben eine erhöhte Verantwortung, möglichst nicht an einer Virusgrippe zu erkranken! - sie gefährden durch eine Influenza-Infektion ihre Familien und auch die Bewohner in Einrichtungen. Medizinisches Personal ist bei Influenza-Ausbrüchen häufig beteiligt, ohne dass es bewusst wird.
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt über Tröpfchen beim Ausatmen, Niesen oder Husten. Die Kontagiosität, also die Ansteckungswahrscheinlichkeit bei Kontakt zum Erreger ist hoch. Eine Ansteckung kann schon vor dem Auftreten der ersten Symptome erfolgen.
Die Grippe kann eine schwache Verlaufsform nehmen und nur leichte bzw. keine Symptome verursachen. Da viele Beschäftigte mit "Erkältungszeichen" weiterarbeiten, kann das Virus unwissentlich auf andere übertragen werden.
Die betreuten Senioren/-innen gehören zu den so genannten Risikogruppen für Influenza, das heißt, dass eine "echte" Grippe in verstärktem Maße zu Komplikationen wie z. B. einer Lungenentzündung führen kann. Trotz Impfung sind Personen höheren Alters oft nicht ausreichend durch eine Influenza-Impfung geschützt.
Daher ist es umso wichtiger, dass auch die Beschäftigten gut durchgeimpft sind.
Die Impfung stellt die kostengünstigste, effektivste und sinnvollste Vorbeugemaßnahme dar, denn die Impfung muss nur einmal verabreicht werden und schützt dann die ganze Saison vor Erkrankung.
Bereits nach 14 Tagen besteht ein belastbarer Impfschutz. Nach einer letzten Erhebung des Robert-Koch-Instituts haben sich in der Saison 2006/07 nur etwa 20 % der Infragekommenden Beschäftigten impfen lassen. Diese Rate gilt es deutlich zu erhöhen!
Fragen dazu beantwortet auch der Betriebsarzt sowie der/die Hygienebeauftragte der Einrichtung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rki.de (externer Link)
www.nlga.niedersachsen.de (externer Link)
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