Die Noro-Viren sind weltweit verbreitet und werden überwiegend von Mensch zu Mensch (fäkal-oral durch Schmierinfektionen – „Hand zu Mund“ aber auch über Aerosole) übertragen. Dieses Virus ist neben dem Rotavirus die häufigste Ursache von Durchfallerkrankungen und hinterlässt nicht immer einen langanhaltenden Infektionsschutz. Auch ältere Menschen können erkranken. Von Februar bis April werden die höchsten Zahlen von Noro-Virusinfektionen registriert, deshalb wird sie auch Winter-Enteritis genannt.
Was ist im häuslichen Bereich zu beachten?
Noro-Viren sind meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Erkrankte Kinder dürfen Krippen, Kindergärten- und Tagesstätten, Kinderhorte, Heime, Ferienlager und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG nicht besuchen. Die Einrichtung sollte erst 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen (definiert in § 42 IfSG) tätig sein. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden 4–6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten.
Es empfiehlt sich, dass erkrankte Personen während der symptomatischen Phase keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben.
Beratung durch behandelnde Haus- sowie Kinder- & Jugendärzte und das Gesundheitsamt
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