Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung. Diese finden Sie auf dem nachfolgenden Link:
Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission unter Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen und gliedert sich in drei Teile:
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden sogenannte Jungjägerlehrgänge angeboten. Sollten Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs haben, wenden Sie sich bitte an die:
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Zuständig hierfür ist der Landkreis Celle.
Einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung finden Sie hier:
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 200 Euro und ist bei Antragstellung zu zahlen.
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