Grundgedanke des Wohngeldes ist es, Mietern und Eigentümern das Leben in einer angemessenen und familiengerechten Wohnung zu ermöglichen. Haus- und Wohnungseigentümer erhalten das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses; Mieter, Untermieter und Heimbewohner in Form eines Mietzuschusses.
Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, soweit sie Mieter sind, in der Regel ein pauschaliertes Wohngeld ohne besonderen Antrag.
Zuständig sind in diesen Fällen die Städte und Gemeinden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Bei der Berechnung des Einkommens werden bestimmten Personengruppen Freibeträge eingeräumt.
Auf das Wohngeld besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Es wird jedoch nur auf Antrag und nicht rückwirkend gewährt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldstelle:
Sozialamt des Landkreises Celle
Sachgebiet Wohngeld
Am Französischen Garten 3
29221 Celle
Abteilungsleitung: Frau Janina Langeheine
Ansprechpartner: Team Wohngeld
Telefon: 05141/916 4079
Fax: 05141/916 4099,
E-Mail: wohngeld@lkcelle.de
Vordrucke, Merkblätter zum Wohngeld finden Sie hier:
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter http://www.wohngeldrechner.nrw.de ein Berechnungsprogramm für das Wohngeld eingestellt. Durch Anklicken des niedersächsischen Landeswappens kann eine Wohngeldberechnung für Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen gestartet werden. Sie können dieses Programm für eine überschlägige – unverbindliche – Wohngeldberechnung nutzen.
Weitere Ratschläge und Hinweise finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat unter www.bmi.bund.de.
IT-Struktur-Untersuchung 2019 (Medienentwicklungsplan)
Breitbandausbau: Infos jetzt online
Anmeldetermine für weiterführende Schulen
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Radarmessungen im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt für den Landkreis Celle
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle