Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind.
Als Alternative zur Pflegesachleistung durch einen professionellen Pflegedienst kann die Pflege zu Hause auch durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn selbst sichergestellt werden. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist.
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