einer Fahrerlaubnis
Ab 01. Januar 1999 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformular (EU-Führerschein) ausgegeben.
Ordentlicher Wohnsitz
Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d. h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig.
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Änderungsverordnung zum Mindestalter
Fahrerlaubnisantrag (Allgemein)
Anlage "Begleitetes Fahren ab 17" Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Anlage "Begleitetes Fahren ab 17" Angaben der Begleitperson
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Außerdem gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber die Klasse B besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden hat. Die Prüfungen für die Klasse B und die höhere Klasse können nacheinander in einem Termin absolviert werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse des Zugfahrzeuges bestanden hat. Auch hier können die Prüfungen nacheinander in einem Termin absolviert werden.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L und T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Eine ärztliche Untersuchung wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird unbefristet erteilt.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt:
Klassen C1, C1E: | bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, |
Klassen C, CE: | für fünf Jahre |
Klassen D, D1, DE |
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Fahrerlaubnis zur |
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Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage eines Zeugnisses oder Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen und einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen.
Bewerber
müssen durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zusätzlich nachweisen, dass sie die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen.
Das Gesundheitsamt gibt Ihnen näherer Informationen über Verkehrsmedizinische Gutachten und bietet auch selbst Untersuchungen an.
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