von Fahrzeugen, die bisher nie zugelassen waren.
Für Fahrzeuge die bereits einmal zugelassen waren schauen Sie bitte hier:
Erforderliche Unterlagen:
Bei nicht importierten Neufahrzeugen, für die noch kein Fahrzeugbrief existiert, legen Sie bitte neben den o. g. Unterlagen vor:
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder die Datenbestätigung des Herstellers oder das Gutachten einer Prüforganisation (nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV)
- einen Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Das sind z. B. ein Kaufvertrag, eine Original-Rechnung oder die Datenbestätigung der Zentralen Militärkraftfahrstelle, falls das Fahrzeug von der Bundeswehr erworben wurde
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