von Fahrzeugen, die bisher nie zugelassen waren.
Für Fahrzeuge die bereits einmal zugelassen waren schauen Sie bitte hier:
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass/Führerschein
- Versicherungsbestätigung (Code-Nummer zum Abruf der Daten)
- Kfz.-Brief und EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Bei so genannten zulassungsfreien Fahrzeugen (z. B. Leichtkrafträder) muss nicht unbedingt ein Fahrzeugbrief vorhanden sein. Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung reicht dann als Dokument aus)
- Vollmacht für Beauftragte, Ausweispapiere des Halters und des Beauftragten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Zulassung auf GbR oder E.K. ist nicht möglich)
- bei Importfahrzeugen aus Drittländern / EU-Ländern ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vorab mit allen Unterlagen mit der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen (siehe auch Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat).
Bei steuerpflichtigen Fahrzeugen erfolgt keine Zulassung ohne diese Einzugsermächtigung. Sie können Ihre Bankverbindung auch im Rahmen der Zulassung angeben und das SEPA-Lastschriftmandat in der Zulassungsstelle unterschreiben. Bei nicht importierten Neufahrzeugen, für die noch kein Fahrzeugbrief existiert, legen Sie bitte neben den o. g. Unterlagen vor:
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder die Datenbestätigung des Herstellers oder das Gutachten einer Prüforganisation (nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV)
- einen Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Das sind z. B. ein Kaufvertrag, eine Original-Rechnung oder die Datenbestätigung der Zentralen Militärkraftfahrstelle, falls das Fahrzeug von der Bundeswehr erworben wurde
Öffnungszeiten / Telefonnummern