Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhanden gekommen sind.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kfz.-Brief bzw. Betriebserlaubnis
- Kfz.-Schein
- Nachweis der Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
- Bei Verlust eines Schildes (Motorräder, Trikes, Anhänger) bzw. beider Schilder (sonstige Fahrzeuge) ist eine Erklärung an Eides statt durch den Halter abzugeben.
- Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei (Tagebuchnummer/Protokoll ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen)
- Ein evtl. noch vorhandenes Kennzeichen ist zum Entstempeln vorzulegen
- Vollmacht für Beauftragte, Ausweispapiere des Halters und des Beauftragten
- Zuteilung von Wunschkennzeichen möglich
Öffnungszeiten / Telefonnummern