Beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers oder spätestens bei Abmeldung des Fahrzeuges ist die Vorlage des Kfz-Briefes/ Anhängerbriefes und des Fahrzeugscheines/ Anhängerscheines erforderlich. Bei Verlust dieser Dokumente ist folgendes zu beachten:
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes
Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheins