Der Prüfbericht ist aufzubewahren, da Behörde und Polizei jederzeit dessen Vorlage verlangen können.
Ist er nicht mehr auffindbar, kann durch die Prüforganisation für etwa 5,00 Euro eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Ist auch dies nicht mehr möglich, muss evtl. eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges im Landkreis Celle reicht es aus, wenn der gültige HU-Termin im Fahrzeugschein eingetragen ist (die Plakette auf dem Kennzeichen ist kein ausreichender Nachweis!), es gibt aber auch Zulassungsbehörden, die bei jeder Zulassung den Prüfbericht sehen möchten.
Entgegen hartnäckiger Gerüchte darf der HU-Termin nicht "um ein paar Wochen" überschritten werden.
Eine Überschreitung um weniger als 2 Monate wird aber noch nicht geahndet. Danach sieht der Bußgeldkatalog vor:
Überschreitung um mehr als 2 Monate | 15 Euro |
Überschreitung um mehr als 4 Monate | 25 Euro |
Überschreitung um mehr als 8 Monate | 40 Euro und 2 Punkte |
Ein überschrittener HU-Termin kann auch dazu führen, dass durch die Zulassungsstelle die zwangsweise (kostenpflichtige) Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erfolgt.
Die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung beginnt mit der Durchführung der aktuellen Untersuchung.
Bei der Überschreitung des Termins wird also nicht mehr rückdatiert.
Liegt die letzte Fälligkeit aber mehr als 2 Monate zurück, ist eine umfangreiche so genannte "Ergänzungsuntersuchung" vorgeschrieben. Hierfür wird eine 20% höhere Gebühr fällig.
Die Fristen der Hauptuntersuchung ergeben sich im Einzelnen aus Ziffer 2 der Anlage VIII zur StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
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