Die Futtermittelüberwachung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg teilt mit, dass gemäß Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG) 183 /2005) alle Betriebe, die als Futtermittelunternehmer tätig sind, verpflichtet sind, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Der Antrag auf Registrierung muss für jede Betriebsstätte gesondert erfolgen. Mehr dazu unter http://www.laves.niedersachsen.de/master/C14985333_N15020916_L20_D0_I826.html
IT-Struktur-Untersuchung 2019 (Medienentwicklungsplan)
Breitbandausbau: Infos jetzt online
Anmeldetermine für weiterführende Schulen
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Radarmessungen im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt für den Landkreis Celle
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle