Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis Führerschein oder Pass
gelbe Versicherungsbestätigung („Doppelkarte“) für internationale Zulassung
Beauftragen Sie eine andere Person mit der Zulassung, benötigt diese eine Vollmacht. Außerdem müssen der Ausweis der beauftragten Person sowie Ihr eigener Ausweis vorliegen.
bei inländischen Firmen: Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Gewerbeanmeldung
Der Termin zu nächsten Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein und nicht vor dem Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens liegen.
bei zugelassenem Fahrzeug: Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein, Kennzeichenschilder
bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug: Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein
Halter mit ausländischer Adresse benötigen einen so genannten Empfangsbevollmächtigten. Es muss also eine Person oder Firma aus dem Landkreis Celle schriftlich bestätigen, dass deren Adresse als Anschrift für evtl. Anschreiben registriert werden darf.
Bitte beachten:
Für die Einzugsermächtigung (Kfz-Steuer) kann jede Bankverbindung eines am SEPA-Verfahren teilnehmenden Landes verwendet werden.
Ist die Angabe eines solchen Kontos nicht möglich (der Kontoinhaber/ Steuerzahler kann vom Fahrzeughalter abweichen), muss die Steuer vor der Zulassung des Fahrzeuges gezahlt werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an das Zollamt.
In Celle befindet es sich in der Sägemühlenstraße 4.
Dort zahlen Sie die Kfz-Steuer und erhalten eine Bescheinigung, die Sie bei der Anmeldung des Fahrzeuges in der Zulassungsstelle vorlegen müssen.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Zollamtes und der Zulassungsstelle.
Zollamt, Sägemühlenstraße 4, 29221 Celle
Mo - Do | 08:00 - 15:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 13:30 Uhr |
Zulassungsstelle Celle, Speicherstraße 2, 29221 Celle
Mo + Di | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mi + Fr | 08:00 - 13:00 Uhr |
Do | 08:00 - 17:00 Uhr |
Zulassungsstelle Bergen, Harburger Straße 12, 29303 Bergen
Mo - Mi | 08:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 17:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 13:00 Uhr |
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