Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Leistungsnummer: 99050183261000
Volltext
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name des Betreibers
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
-
falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.
Frist
Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.