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Wahlen

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Die Termine für die auf den verschiedenen Ebenen stattfindenden Wahlen und ggf. auch Volksentscheide erfahren Sie rechtzeitig aus der örtlichen Presse und den sonstigen Medien. Wenn Sie wahlberechtigt sind, werden Sie rechtzeitig von Ihrer Gemeindeverwaltung durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung – in Form eines Briefes mit dem Aufdruck „WAHLBENACHRICHTIGUNG“ – über weitere Einzelheiten informiert. Beim Landkreis Celle werden allgemeine politischen Wahlen (bei der Bundestagswahl im Wechsel mit dem Landkreis Uelzen) im Zuständigkeitsbereich organisatorisch vorbereitet, d.h. hier werden je nach Wahlart die Wahlvorschläge entgegengenommen, Beschaffungen von Wahlunterlagen getätigt sowie das Wahlergebnis auf Wahlkreisebene ermittelt.

Kontakt

Wahlen@lkcelle.de

Bundestagswahl

Ergebnisse


Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2025 für den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen finden Sie HIER.

Allgemeines

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahltermin

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird vorgezogen und findet am 23.02.2025 statt. Informationen zu den verkürzten Fristen können Sie der Homepage der Bundeswahlleiterin entnehmen: Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Die Bundeswahlleiterin

Kreiswahlleitung

Bei Bundestagswahlen bilden der Landkreis Celle und der Landkreis Uelzen einen gemeinsamen Wahlkreis. Die Aufgaben der Kreiswahlleitung werden bei der Bundestagswahl 2025 vom Landkreis Uelzen wahrgenommen. Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 44 Celle - Uelzen ist Herr Dr. Blume und stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Hoppenstedt.

Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen

Yannic Ziesler
Telefon: 0581/82-136
E-Mail: y.ziesler@landkreis-uelzen.de

Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters


Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.

Weitere Informationen für Wählende finden Sie unter: Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Gemeinde wenden.

Wählbarkeit

Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern eingereicht werden.

Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge von Parteien können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.

Kreiswahlvorschläge sind fristgerecht beim Landkreis Uelzen als Kreiswahlleitung einzureichen.

Weitere Informationen für Wahlbewerbende finden Sie unter: Informationen zu Kandidaturen - Die Bundeswahlleiterin

Europawahl

  • Mit einer Stimme können Sie unter oftmals einer Vielzahl von Parteien mitbestimmen, ob deren Bewerberinnen oder Bewerber in das Europäische Parlament einziehen.
  • Europawahl 2024

Landtagswahl

  • Hier wird die Zusammensetzung des Niedersächsischen Landtages bestimmt. Mit der Erststimme wählen Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber, die als Kandidatin oder der als Kandidat mit den meisten Stimmen den eigenen Wahlkreis auf Landesebene vertritt. Mit der Zweitstimme bestimmen Sie, wie viele der auf der Landesliste einer Partei vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber in den Landtag einziehen.
  • Ergebnisse Landtagswahl 2022

Kommunalwahlen

 Bundestagswahl

  • Bei dieser Wahl wird der Deutsche Bundestag gewählt. Ebenso wie bei der Landtagswahl verfügen Sie über eine Erststimme für den Wahlkreisvertreter und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
  • Bundestagswahl 2021



Volltext

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.