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Positiver Nachweis des Geflügelpestvirus bei Wildgänsen im Landkreis Celle

Veterinäramt sieht derzeit von Aufstallungsanordnung ab und verweist auf Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Celle (lkc.) Seit Jahresbeginn wurden sowohl im Stadtgebiet als auch in Oldau zwei Wildgänse aufgefunden, die sich in der Untersuchung auf das Geflügelpestvirus als positiv herausgestellt haben.

Von Juni 2022 an wurden in Deutschland insgesamt über 310 Wildvögel positiv auf das Geflügelpestvirus untersucht. Über den Sommer wurde das Virus vornehmlich in Seeschwalben, Tölpeln und Möwenvögeln nachgewiesen, mit Beginn des Herbstvogelzuges wieder vermehrt in verendeten Wildgänsen.

Anders als in den Vorjahren ist das Geflügelpestvirus in den letzten beiden Sommern nicht mit den Zugvögeln verschwunden, sondern in den heimischen Wildvögeln verblieben. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass das Virus in den heimischen Wildvögeln ein Reservoir gefunden hat. Somit stellt sich das gesamte Geschehen als ganzjährig und endemisch dar. Von einer Aufstallungsanordnung wird nach derzeitiger Risikobewertung unter anderem aus diesem Grund noch abgesehen.

Somit rückt der konsequente und ganzjährige Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen noch stärker in den Vordergrund: alle Tierhalter sind dazu angehalten, die rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Bestände konsequent einzuhalten. Dazu sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig, optimiert werden. Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe unter anderem mittels der so genannten „AI-Risikoampel‟ Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de) kostenlos und anonym überprüfen. Zusätzlich stehen auf der Internet-Seite des Veterinäramtes unter dem Link Geflügelpest / Landkreis Celle (landkreis-celle.de) diverse Merkblätter und Informationen zur Verfügung.

Bei erhöhten Tierverlusten, plötzlichem Rückgang der Legeleistung oder reduzierter Futter- und Wasseraufnahme im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend dem Veterinäramt zur Bergung und gegebenenfalls Untersuchung gemeldet werden.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt vor Aufnahme der Haltung zu registrieren sind. Diese Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere, das heißt auch sogenannte „Hobbyhaltungen“ sind registrierungspflichtig.