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Leinenpflicht im Naturpark Südheide

Ab 1. April Brut- und Setzzeit / Schutz für Natur und Tiere

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Ab 1. April gilt im Naturpark Südheide die Leinenpflicht, um andere Tiere in der Brut- und Setzzeit nicht zu stören.

Celle (lkc). Hunde müssen in Naturschutzgebieten und zum Teil auch in Landschaftsschutzgebieten das ganze Jahr über an der Leine geführt werden. Das gilt auch für die besonders geschützten Bereiche wie die Heiden und die Aschauteiche im Naturpark Südheide. Zudem besteht dort ein Wegegebot, das bedeutet, dass die markierten Wege nicht verlassen werden dürfen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der einzigartigen Flora und Fauna des Naturparks. Aufgrund einiger Vorfälle in jüngster Vergangenheit sieht es die Kreisverwaltung für erforderlich an, noch einmal an alle Hundebesitzerinnen und -besitzer zu appellieren.

Vom 1. April bis zum 15. Juli – während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – gilt die Leinenpflicht zusätzlich auch in der freien Landschaft außerhalb der Schutzgebiete. Dazu gehören u.a. Flächen des Waldes und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die zugehörigen Wege und Gewässer.

Der Landkreis Celle, als Träger des Naturparks, bittet Hundehalterinnen und Hundehalter dringend, diese Vorgaben einzuhalten, um die Wildtiere und ihren Nachwuchs nicht zu stören. Rechts und links der Wege leben zahlreiche seltene und geschützte Tierarten wie Zauneidechse, Kreuzotter, Schlingnatter und Heidelerchen. Auch die für die Heidelandschaft so wichtigen Heidschnucken benötigen besonderen Schutz. Sie übernehmen eine wichtige Funktion in der Landschaftspflege und sind gleichzeitig landwirtschaftliche Nutztiere.

Ein weiteres Anliegen der Kreisverwaltung ist die Sauberkeit in den Heideflächen. Hundekot kann Parasiten enthalten, die für Heidschnucken und andere Tiere gefährlich sind. Um die Übertragung von Infektionen zu vermeiden, sollten Halterinnen und Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde stets mit den bereitgestellten Hundekottüten entsorgen.

„Der Naturpark Südheide ist ein wertvolles Schutzgebiet, das wir gemeinsam bewahren müssen“, sagt Erster Kreisrat Gerald Höhl. „Die Leinenpflicht und das Wegegebot sind entscheidend, um die Artenvielfalt zu schützen und ein rücksichtsvolles Miteinander zu ermöglichen.“

Der Landkreis Celle wünscht allen Besucherinnen und Besuchern eine schöne Zeit im Naturpark Südheide – in Einklang mit der Natur und ihren Bewohnern.