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Landkreis Celle sichert Finanzierung des Parkhausbaus am AKH

Celle (lkc). Der Landkreis Celle hat den öffentlich-rechtlichen Betrauungsakt für die Stiftung Allgemeines Krankenhaus Celle (AKH) angepasst, um die Finanzierung des geplanten Parkhauses zu ermöglichen. Die dem AKH zur Verfügung gestellte Liquiditätsunterstützung wird um 6.767.000 Euro reduziert und die investive Ausleihung um den gleichen Betrag erhöht. Damit kann das AKH den Bau des Parkhauses finanzieren und gleichzeitig die Zins- und Tilgungsleistungen übernehmen.

Nach wie vor unterstützen weder der Bund noch das Land Niedersachsen die Krankenhäuser in ausreichendem Maße bei der Finanzierung ihrer Betriebs- und Investitionskosten. Dennoch sind die Landkreise nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen.

Bereits im Dezember 2023 hatte der Kreistag daher beschlossen, das AKH mit der Erbringung von medizinischen Versorgungsleistungen und Notfalldiensten zu betrauen und finanzielle Mittel in Form von Darlehen und Liquiditätsunterstützungen bereitzustellen. Der Bau eines Parkhauses wurde zunächst nicht als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) eingestuft, da eine wirtschaftliche Eigenfinanzierung durch das AKH möglich erschien.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Finanzierung über ein Bankendarlehen zu wirtschaftlich nicht tragbaren Konditionen führen würde. Daher hat das AKH den Landkreis um Unterstützung gebeten, um den fristgerechten Bau des Parkhauses sicherzustellen.

"Mit dieser Lösung ermöglichen wir dem AKH eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung des dringend benötigten Parkhauses, ohne dabei zusätzliche Belastungen für den Landkreis zu schaffen. Die Investition sorgt für eine nachhaltige Stärkung des Klinikstandorts Celle und kommt letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugute", betont Landrat Axel Flader.

Mit der Anpassung des Betrauungsaktes wird „die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses" nun als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anerkannt. Dadurch kann der Landkreis die Finanzierung in Form einer investiven Ausleihung sicherstellen. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der Möglichkeit, das Parkhaus über ein Kommunaldarlehen zu deutlich günstigeren Konditionen zu finanzieren.

Durch die zeitnahe Bereitstellung der Mittel kann das AKH den Bauauftrag fristgerecht vergeben und steigenden Baukosten aufgrund neuer Ausschreibungen entgegenwirken. Das Parkhaus stellt einen wichtigen Bestandteil des Neubaukonzepts des AKH dar und wird die Parkplatzsituation für Patienten, Besucher und Mitarbeitende erheblich verbessern.