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Nutzungsuntersagung für Schulungs- und Veranstaltungsstätte auf ehemaliger Hofstelle Nahtz in Eschede

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Celle (lkc). Mit Verfügung vom 2. Juni 2025 hat der Landkreis Celle eine Nutzungsuntersagung für das Grundstück Zum Finkenberg 1 in Eschede (besser bekannt als ehemaliger Hof Nahtz) erlassen. Die dortige Nutzung einer ehemaligen Hofstelle als Schulungs- und Veranstaltungsstätte ist ab sofort zu unterlassen.

Grundlage der Entscheidung ist § 79 Abs. 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), wonach eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung untersagt werden kann. Die baulichen Anlagen auf dem betreffenden Grundstück wurden ohne Genehmigung für Veranstaltungen und Schulungen hergerichtet und genutzt.

Aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses hat der Landkreis zudem die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Dies bedeutet, dass ein möglicher Widerspruch gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung hat und die Maßnahme unmittelbar vollzogen werden kann.

Neben der Nutzungsuntersagung wurde die Beseitigung einzelner baulicher Anlagen angeordnet.

„Die Entscheidung ist Teil der konsequenten baurechtlichen Aufsicht durch den Landkreis Celle, um illegale Nutzungen zu unterbinden und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherzustellen“, sagte Landrat Axel Flader. Gegen die Entscheidungen können Rechtsmittel seitens des Eigentümers eingelegt werden.

Aus Datenschutzgründen werden keine weiteren Angaben zu den betroffenen Personen gemacht.