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Landkreis Celle ordnet Aufstallung von Geflügel an

Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest tritt ab Morgen in Kraft

Celle (lkc). Zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) wird der Landkreis Celle heute (29.10.2025) eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen, die morgen (30.10.2025) in Kraft tritt. Ab sofort muss sämtliches im Landkreis gehaltenes Geflügel – darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und andere Arten – in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Das Amtsblatt finden Sie hier: https://www.landkreis-celle.de/Ausschreibungen-Amtsblatt-Amtliche-Bekanntmachungen/Amtsblatt?fdirect=1intranet.lkcelle.de/index.php 

Landrat Axel Flader erklärt, dass der Schutz der Geflügelbestände oberste Priorität habe. „Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die für Hausgeflügel tödlich verlaufen und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Da im Landkreis bereits verendete Wildvögel mit Verdacht auf das Virus gefunden wurden, müssen wir jetzt konsequent handeln, um eine Einschleppung in hiesige Bestände zu verhindern“, so Flader.

Hintergrund der Maßnahme ist eine erhöhte Gefährdungslage, die auch das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung bestätigt. Bundesweit wurden in den vergangenen Wochen mehrere Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt. Besonders der derzeit intensive Vogelzug erhöht das Risiko der Einschleppung des Virus. Im Landkreis Celle wurden kürzlich drei verendete Kraniche aufgefunden, bei denen ein Verdacht auf das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) besteht. Daher ist nach Einschätzung des Veterinäramtes eine Aufstallung aller Geflügelbestände notwendig.

Was bedeutet die Aufstallungspflicht konkret?

Geflügel darf ab sofort nur noch

  • in geschlossenen Ställen oder
  • unter einer sicheren, nach oben geschlossenen und seitlich gegen Wildvögel geschützten Vorrichtung (z. B. überdachter Auslauf mit engmaschigem Netz, maximal 25 mm Maschenweite) gehalten werden.
  • Für Halter von Enten, Gänsen und Laufvögeln gelten zusätzliche Vorgaben, wenn diese Tiere unter Netzen gehalten werden.

Jeder Verdacht auf Geflügelpest ist unverzüglich dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz des Landkreises Celle zu melden: Telefon 05141 / 916 5900, Email: Vetamt@lkcelle.de

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. In begründeten Fällen können Ausnahmen von der Aufstallungspflicht beantragt werden. Anträge sind an das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz zu richten.

Flader betont, dass die Aufstallung für viele Geflügelhalter mit Aufwand verbunden sei, sie aber ein notwendiger Schritt sei, um Tierbestände und regionale Landwirtschaft wirksam zu schützen.