Wahlen
Die Termine für die auf den verschiedenen Ebenen stattfindenden Wahlen und ggf. auch Volksentscheide erfahren Sie rechtzeitig aus der örtlichen Presse und den sonstigen Medien. Wenn Sie wahlberechtigt sind, werden Sie rechtzeitig von Ihrer Gemeindeverwaltung durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung – in Form eines Briefes mit dem Aufdruck „WAHLBENACHRICHTIGUNG“ – über weitere Einzelheiten informiert. Beim Landkreis Celle werden allgemeine politischen Wahlen (bei der Bundestagswahl im Wechsel mit dem Landkreis Uelzen) im Zuständigkeitsbereich organisatorisch vorbereitet, d.h. hier werden je nach Wahlart die Wahlvorschläge entgegengenommen, Beschaffungen von Wahlunterlagen getätigt sowie das Wahlergebnis auf Wahlkreisebene ermittelt.
Kontakt
Bundestagswahl
Ergebnisse
Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2025 für den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen finden Sie HIER.
Allgemeines
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahltermin
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird vorgezogen und findet am 23.02.2025 statt. Informationen zu den verkürzten Fristen können Sie der Homepage der Bundeswahlleiterin entnehmen: Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Die Bundeswahlleiterin
Kreiswahlleitung
Bei Bundestagswahlen bilden der Landkreis Celle und der Landkreis Uelzen einen gemeinsamen Wahlkreis. Die Aufgaben der Kreiswahlleitung werden bei der Bundestagswahl 2025 vom Landkreis Uelzen wahrgenommen. Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 44 Celle - Uelzen ist Herr Dr. Blume und stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Hoppenstedt.
Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen
Yannic Ziesler
Telefon: 0581/82-136
E-Mail: y.ziesler@landkreis-uelzen.de
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters
- Bundestagswahl_2025-Bekanntmachung-KWL_zugelassene-Kreiswahlvorschlaege
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 44 Celle - Uelzen
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.
Weitere Informationen für Wählende finden Sie unter: Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Gemeinde wenden.
Wählbarkeit
Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern eingereicht werden.
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge von Parteien können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Kreiswahlvorschläge sind fristgerecht beim Landkreis Uelzen als Kreiswahlleitung einzureichen.
Weitere Informationen für Wahlbewerbende finden Sie unter: Informationen zu Kandidaturen - Die Bundeswahlleiterin
Europawahl
- Mit einer Stimme können Sie unter oftmals einer Vielzahl von Parteien mitbestimmen, ob deren Bewerberinnen oder Bewerber in das Europäische Parlament einziehen.
- Europawahl 2024
Landtagswahl
- Hier wird die Zusammensetzung des Niedersächsischen Landtages bestimmt. Mit der Erststimme wählen Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber, die als Kandidatin oder der als Kandidat mit den meisten Stimmen den eigenen Wahlkreis auf Landesebene vertritt. Mit der Zweitstimme bestimmen Sie, wie viele der auf der Landesliste einer Partei vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber in den Landtag einziehen.
- Ergebnisse Landtagswahl 2022
Kommunalwahlen 2026
Allgemeines
Kommunalwahlen finden in Niedersachen alle fünf Jahre statt. Gewählt werden die Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen, das heißt für die Kreistage, die Samtgemeinde-, Gemeinde- und Stadträte, die Ortsräte und die Einwohnervertretungen gemeindefreier Bezirke.
Bei jeder dieser Wahlen können Sie drei Stimmen jeweils auf verschiedene Bewerberinnen oder Bewerber oder auch Parteien und/oder Wählergruppen aufteilen oder auch insgesamt vergeben.
Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt.
Zeitgleich finden in diesem Jahr in vielen Kommunen die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten statt. Dies sind die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister. Diese werden für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Wahltermin
Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 13. September 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Celle findet ebenfalls am Sonntag, den 13. September 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Falls bei der Direktwahl keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) der Stimmen erhält, wird eine Stichwahl am Sonntag, den 27. September 2026, durchgeführt.
Kreiswahlleitung
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Celle ist Herr Kreisrat Reimchen.
Erster stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Carteuser. Zweite stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Schuck-Zander.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt für die Wahl der Abgeordneten des Kreistages (Kreiswahl) und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates sind alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Landkreis Celle haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
In den Kreistag des Landkreises Celle gewählt werden kann, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Landkreis Celle seinen Wohnsitz hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und nicht nach § 49 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKomVG) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Zur Landrätin oder zum Landrat des Landkreises Celle gewählt werden kann, wer am Wahltag mindestens 23 Jahre aber noch nicht 67 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, nicht nach § 49 Absatz 2 NKomVG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
Wahlvorschläge können jeweils von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden.
Wahlvorschläge sind fristgerecht bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Celle einzureichen.
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters
