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Jugendamt

Leistungen und Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt des Landkreises Celle unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern auf vielfältige Weise in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung. Neben allgemeinen präventiven Maßnahmen, z.B. durch finanzielle Förderung eines bedarfsgerechten Kindertagesstättenangebots oder Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden, steht bei uns der Einzelfall im Mittelpunkt. Je nach Besonderheit Ihrer persönlichen Situation suchen wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Dafür stehen qualifizierte Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Verwaltungsfachleute zur Verfügung. In der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises, die eine Fachabteilung des Kreisjugendamtes ist, arbeiten darüber hinaus psychologische und pädagogische Mitarbeiter(innen) mit Zusatzausbildungen.

Vielleicht geht es Ihnen aber auch nur um finanzielle Unterstützung? In einigen Bereichen können wir Ihnen auch damit behilflich sein, z.B. durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ganz allgemeine finanzielle Unterstützung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts können wir Ihnen allerdings nicht bieten. Dafür ist die Agentur für Arbeit bzw. das örtliche Sozialamt zuständig.
Um Ihnen das Finden Ihrer richtigen Ansprechperson zu erleichtern, haben wir für Sie die häufigsten Anliegen zusammengestellt, mit denen Rat- und Hilfesuchende zu uns kommen. Sie werden dort gleich zu den richtigen Gesprächspartnern weitergeleitet:

Aktuelles aus dem Jugendamt

Ansprechpartner im Jugendamt

Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen

BAföG

Beratung und Erziehungshilfen

Elterngeld

Beratungsstelle des Landkreises Celle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Jugendgerichtshilfe

Jugendpflege / Jugendschutz

Kindertagesbetreuung

Koordination Frühe Hilfen

Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung

Familienbüro

Unterhaltsvorschuss

Allgemeine Soziale Dienste (ASD)

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

Jugendberufshilfe (JBA)

Kinderschutz

Trennungs- und Scheidungsberatung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Jugendhilfeplanung

Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII (Achtes Buch: Kinder- & Jugendhilfe)


Oder noch einfacher:

Schildern Sie uns Ihr Anliegen einfach per E-Mail: jugendamt@lkcelle.de

Geben Sie bitte auch an, wann und wie wir Sie am besten erreichen können.

Ihre Nachricht wird hier unverzüglich an die betreffende Abteilung weitergeleitet. Und die / der zuständige Mitarbeiter/in meldet sich innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen entweder persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Bitte beachten Sie:
Die telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins ist unbedingt zu empfehlen! Bei Spontanbesuchen können erhebliche Wartezeiten entstehen!