Neben dem Landesblindengeld gibt es für blinde Menschen in Niedersachsen auch die Möglichkeit, über den Niedersächsischen Landesblindenfonds Hilfen in besonderen Lebenssituationen zu erhalten. Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes diesen Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.
Nähere Informationen, insbesondere zu Ansprechpartnern, erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter folgendem Link:
http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=72article_id=99_psmand=2
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