Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen.
Freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen sowie Wehrübende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Der freiwillig Wehrdienstleistende und seine Familienangehörigen können im Rahmen des USG beispielsweise folgende Leistungen erhalten:
Wer eine Wehrübung leistet, an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im Innern/ im Ausland bzw. im Spannungs- und Verteidigungsfall teilnimmt, kann im Rahmen des USG beispielsweise folgende Leistungen erhalten:
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat I 2.3.7, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf
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