Aufgabenbereiche
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes
- gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Hunden, Katzen oder sonstigen
Heimtieren
- gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren (Ausnahme landwirtschaftliche
Nutztiere)
- gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- und / oder Fahrbetriebes
- gewerbsmäßiges zur Schau stellen von Tieren
- gewerbsmäßiges halten oder züchten von Versuchstieren
- Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung (z.B.
Tierpension)
- Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung
entsprechender Einrichtungen
- Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes
von Tieren durch Dritte
- Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge) - Erteilung von Erlaubnissen für den Handel mit sowie das gewerbliche Befördern von landwirtschaftlichen Nutztieren
Tierschutzrechtliche Überprüfungen und Begutachtungen von Tierhaltungen - Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
- Verfolgung und Ahndung tierschutzrechtlicher Verstöße
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