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Naturschutzgebiet Brand

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Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Brand 02

Das FFH-Gebiet Brand ist deckungsgleich mit der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung und umfasst ca. 483 ha Fläche. Es liegt in der Gemeinde Nienhagen in der Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Uetze in der Region Hannover.

Der „Brand" ist ein großes Waldnaturschutzgebiet, in dessen Kern ein Naturwald ohne forstliche Nutzung liegt. Außerdem ist im Schutzgebiet ein repräsentatives Vorkommen von Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern der Oberen Allerniederung vorhanden.

Auf Dauer sollen eine Reduzierung des Anteils standortfremder Nadelgehölze sowie eine Umwandlung nicht standortheimischer Waldbestände in eine natürlich vorkommende Waldgesellschaft erfolgen. Das Naturschutzgebiet soll zudem vor Auswirkungen von zusätzlichen Grundwasserabsenkungen geschützt und die Wiederherstellung einer auetypischen Grundwassersituation angestrebt werden. Die Erhaltung, Entwicklung und Neuanlage von Laichgewässern und Landlebensräumen für den Kammmolch muss außerdem beachtet werden.

Das NSG umfasst verschiedene Waldbestände, von denen die Lebensraumtypen 91E0 Au-enwälder mit Erle und Esche, 9110 Hainsimsen-Buchenwälder, 9130 Waldmeister Buchen-wälder, 9160 Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder sowie 9190 alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche aus FFH-Sicht besondere Bedeutung haben. Weiterhin gibt es im NSG ein signifikantes Vorkommen des Kammmolchs (Anhang II FFH-RL), für den die zahlreichen Kleingewässer als Lebensraum von besonderer Bedeutung sind. Neben den zahlreichen charakteristischen Arten der Waldbestände, wie dem Uhu, ist das NSG Lebensraum verschiedener gefährdeter Pflanzenarten wie z.B. der Walzen-Segge, der Fuchs-Segge, des Winter-Schachtelhalms, des Englischen und Behaarten Ginster, des Keulen-Bärlapp, des Wildapfels, des Haarblättrigen Wasserhahnenfußes, des Purgier-Kreuzdorns, der Krebsschere, der Flatter- und Feld-Ulme, der Schrift- und Porenflechte, des breiten Sackmooses, des Gewöhnlichen Semmelstoppelpilzes, des Kiefern- und Eichen-Feuerschwammes sowie des Schwarzroten Auen-Porling.

Der Kreistag des Landkreises Celle hat am 20.12.2018 und die Regionsversammlung der Region Hannover am 26.02.2019 die Verordnung über das NSG „Brand“ (NSG-LÜ 140 / HA 105) beschlossen. Die Verordnung ist im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 14.03.2019 und im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover am 25.04.2019 veröffentlicht worden.


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