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Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Der Landkreis Celle kann bei extremen Witterungsverhältnissen, z.B. durch Schneefall, Glätte oder Sturm, Unterrichtsausfall anordnen, wenn Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg unzumutbar gefährdet sind oder die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist. Die Entscheidung ist hauptsächlich von den Straßenverhältnissen und davon abhängig, ob das Verkehrsunternehmen bzw. die Beförderungsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten können.

Die Schulen stellen auch bei Schulausfall die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler sicher, die zur Schule gekommen sind. Ein regulärer Unterricht findet jedoch nicht statt. Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen sind gehalten, bei Unterrichtsausfall ihre Ausbildungsbetriebe aufzusuchen.

Die Erziehungsberechtigten haben selbstverständlich die Möglichkeit zu entscheiden, auch wenn im Landkreis Celle der Schulunterricht und die Schülerbeförderung nicht ausfallen, ihre Kinder für den betroffenen Tag nicht zur Schule zu schicken, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

Wie die Entscheidung des Landkreises Celle auch ausfällt: Sie wurde mit größter Sorgfalt getroffen.

Häufige Fragen zu Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Merkblatt über Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen