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Bestätigung/ Genehmigung einer Satzung

allgemeine Informationen

Die Jagdgenossenschaft regelt Ihre Verhältnisse durch Satzung, die der Jagdbehörde vorzulegen ist.

Die oberste Jagdbehörde gibt eine Mustersatzung bekannt. Eine Satzung, die von der Mustersatzung abweicht, bedarf der Genehmigung der Jagdbehörde. Wird die Mustersatzung geändert, so entscheidet die Jagdgenossenschaft über eine Anpassung ihrer Satzung und legt diese der Jagdbehörde zur Genehmigung der Jagdbehörde vor.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 27,00 € und eine Maximalgebühr von 56,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Satzung
  • Mitteilung des Vorstandes

Formulare