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Notfallrettung und Bewältigung von Großschadensereignissen

Allgemeine Informationen

Eine Notfallrettung liegt vor, wenn bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, sofern sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Wenn sich das Notfallereignis mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken auswirkt, spricht man von einem Großschadensereignis. Hierbei reicht der Regelrettungsdienst nicht aus. Daher hat der Landkreis Celle in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen ein MANV-Konzept (Massenanfall von Verletzten) erarbeitet.

Gebühren

Die Gebühren für die Notfallrettung werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.

Unterlagen

Formulare

Ansprechpartner

Sven Heine

FEL-RLS

Telefon: +4951419161061

E-Mail: Leitstelle-Leitung@lkcelle.de


Die Notrufnummer lautet

Notrufnummer

In folgenden Fällen ist der Notruf zu wählen:
  • akute Erkrankungen
  • bewusstlose Personen
  • Vergiftungen
  • schwere Herz- oder Kreislaufprobleme
  • schwere Atemnot
  • stark blutende Wunden
  • Unfälle mit Verletzten, Verkehrsunfälle
  • Feuer
  • Anforderung von technischer Hilfeleistung wie:
    • Rettung von Personen
    • Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere

Bitte denken Sie auch daran: Die missbräuchliche Benutzung des Notrufes 112 ist eine Straftat, die angezeigt und geahndet wird!