Historienkennzeichen

§ 9 (1) FZV

Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt

Allgemeine Information:

Erforderliche Unterlagen:

Zusätzlicher Hinweis:

Wird das Fahrzeug erstmals in der Bundesrepublik zugelassen, ist die Abnahme nach § 21 und § 21 c StVZO erforderlich.

Öffnungszeiten / Telefonnummern

 
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