§ 9 (1) FZV
Umschreibung von Fahrzeugen mindestens 30 Jahre alt
Allgemeine Information:
- Eine Kombination mit saisonaler Zulassung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kfz.-Brief
- Kfz.-Schein
- Versicherungsbestätigung (Code-Nummer zum Abruf der Daten)
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug zugelassen ist
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung muss vorliegen. Dies kann evtl. durch das Oldtimergutachten erfolgen. Bitte bei der Abnahme den Sachverständigen fragen.
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrtzeugsteuer zu Gunsten des Finanzamtes Celle. Die Einzugsermächtigung kann auch direkt bei der Zulassungsstelle erteilt werden. (nicht erforderlich bei Nachweis der Steuerbefreiung)
Oder
Vorlage einer Verzichtsbescheinigung des Finanzamtes, dass eine Einzugsermächtigung nicht erteilt werden muss. Diese Bescheinigung müssen Sie vor dem Besuch bei der Zulassungsstelle vom Finanzamt Celle besorgen.
Zusätzlicher Hinweis:
Wird das Fahrzeug erstmals in der Bundesrepublik zugelassen, ist die Abnahme nach § 21 und § 21 c StVZO erforderlich.
Öffnungszeiten / Telefonnummern