Gewerbeüberwachung Gewerberecht - Handwerksrecht - Gaststättenrecht

Gewerbe:

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige (erlaubte), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen der Urproduktion, der freien Berufe und der bloßen Verwaltung des eigenen Vermögens.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.

Darüber hinaus sind einige Tätigkeiten erlaubnispflichtig (z.B. das Reise- oder Maklergewerbe) oder es müssen besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden (z.B. Handwerksrolleneintragung).

Das Ordnungsamt des Landkreises Celle ist in seinem Bereich für unten aufgelistete Aufgaben zuständig. Zu einigen Aufgaben finden Sie nebenstehend ausführliche Informationen und Vordrucke.

Erlaubnisse für:

  • Spielhallen
  • den Betrieb des Pfandleihergewerbes
  • den Betrieb des Bewachungsgewerbes
  • den Betrieb des Versteigerergewerbes
  • den Betrieb des Makler- und Bauträgergewerbes
  • das Reisegewerbe
  • die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten, Ausstellungen und Messen

Sachbearbeiterin: Anne Lammers (siehe unten)


Gewerbeuntersagungen:

  • Erlaubnisse für die Wiederaufnahme des untersagten Gewerbes
  • Erlaubnisse für die Fortführung eines Betriebes mit Stellvertreter
  • Betriebsüberwachungen

Sachbearbeiterin: Angelika Reich (siehe unten)


Handwerk:

  • Anordnung zur Leitung eines Betriebes durch einen Berechtigten
  • Handwerksuntersagungen
  • Betriebsschließungen

Sachbearbeiter: Hans-Eckhard Meyer (siehe unten)


Ladenschlussrecht:

  • Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten
  • Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten

Sachbearbeiterin: Angelika Reich (siehe unten)


Bekämpfung der Schwarzarbeit:

  • Verhinderung der Schwarzarbeit durch Prävention
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Sachbearbeiter: Hans-Eckhard Meyer (siehe unten)


Weitere Informationen zu
Lotterien und Sammlungen
erhalten Sie über
Allgem. Ordnungsrecht


Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:

Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de


So erreichen Sie uns:
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Sachbearbeiter:
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Hans-Eckhard Meyer
05141 / 916 1021
05141 / 916 3 1021
Hans-Eckhard.Meyer@lkCelle.de

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Angelika Reich
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05141 / 916 3 1021
Angelika.Reich@lkCelle.de

Sachbearbeiterin:
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Fax:
E-Mail:

Anne Lammers
05141 / 916 1023
05141 / 916 3 1023
Anne.Lammers@lkcelle.de