Jagdrecht

Was bedeutet "Jagdrecht"?

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild-lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Diese hat das Ziel der Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft - insbesondere Wildschäden - sind möglichst zu vermeiden.

Das Jagdrecht dient damit auch dem Artenschutz. Jagd und Naturschutz sind keine Gegensätze.

Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und ist untrennbar damit verbunden.

In Deutschland gilt das Reviersystem. Hierbei darf die Jagd von Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich nur in Eigenjagdbezirken und in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Damit wird einer ökosystemgerechten und verantwortlichen Jagdausübung Rechnung getragen.


Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz (Rahmengesetz) und den ergänzenden Vorschriften wie z. B. der Bundeswildschutz-, Jagdzeitenverordnung des Bundes und der Länder sowie im Niedersächsischen Jagdgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen geregelt.


Jagdbehörde

Als Jagdbehörde ist der Landkreis Celle sowohl für seinen Bereich als auch für das Stadtgebiet Celle grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde (Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zugewiesen sind.

Hier einige Aufgaben der Jagdbehörde:

  • Durchführung der Jägerprüfung
  • Erteilung von Jagdscheinen
  • Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
  • Überprüfung der Bejagbarkeit von Jagdbezirken
  • Aufsicht über Jagdgenossenschaften
  • Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
  • Erteilung von Jagderlaubnissen
  • Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren


Jagdbezirke

Insgesamt gibt es im Landkreis Celle zurzeit 395 Jagdbezirke - davon 275 Eigenjagdbezirke und 120 gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Jagd wird auf rund 112.600 ha ausgeübt. Die Bundesanstalten für Immobilienaufgaben Hauptstelle Bundesforst, die niedersächsischen Forstämter und die Klosterforstämter verfügen zusammen über rund 25.000 ha.


Kurzinformation:

  • Eigenjagdbezirke werden gebildet durch zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.
  • Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich aus allen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Im Zusammenhang müssen sie mindestens 250 Hektar (nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz) umfassen.


Hegegemeinschaften

Um die im Landkreis Celle vorkommenden Schalenwildarten (Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild) entsprechend dem Hegeziel einheitlich bewirtschaften zu können, haben sich die Jagdausübungsberechtigten der einzelnen Jagdbezirke zu Hegegemeinschaften zusammen geschlossen.

Eine Hegegemeinschaft ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss, der von den Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke zum Zwecke der Hege des Wildes gebildet werden kann.

Der Landkreis Celle hat 7 Hegegemeinschaften anerkannt. Das sind:

  • Bergen,
  • Eschede,
  • Flotwedel,
  • Hermannsburg-Müden,
  • Lachte,
  • Sülze und
  • Winsen/ Aller Nord

Darüber hinaus haben sich einige Jagdausübungsberechtigte den 3 landkreisüber-greifenden Hegegemeinschaften aus der Region Hannover und dem Landkreis Gifhorn angeschlossen, da der größere Flächenanteil dort liegt.

Insgesamt sind rund 97 % der Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke im Landkreis Celle Mitglieder in Hegegemeinschaften vertreten.


Links

Deutscher Jagdschutzverband e.V.
Internet: www.jagd-online.de

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Internet: www.ljn.de

Jägerschaft des Landkreises Celle e.V.
Internet: www.ljn.de/celle


Downloads


So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!

Sachbearbeiter:
Telefon:
Fax:
E-mail:

Matthias Rodeck
05141 / 916 1025
05141 / 916 3 1025
Matthias.Rodeck@lkcelle.de