Was bedeutet "Jagdrecht"?
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild-lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Diese hat das Ziel der Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft - insbesondere Wildschäden - sind möglichst zu vermeiden.
Das Jagdrecht dient damit auch dem Artenschutz. Jagd und Naturschutz sind keine Gegensätze.
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und ist untrennbar damit verbunden.
In Deutschland gilt das Reviersystem. Hierbei darf die Jagd von Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich nur in Eigenjagdbezirken und in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Damit wird einer ökosystemgerechten und verantwortlichen Jagdausübung Rechnung getragen.
Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz (Rahmengesetz) und den ergänzenden Vorschriften wie z. B. der Bundeswildschutz-, Jagdzeitenverordnung des Bundes und der Länder sowie im Niedersächsischen Jagdgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen geregelt.
Jagdbehörde
Als Jagdbehörde ist der Landkreis Celle sowohl für seinen Bereich als auch für das Stadtgebiet Celle grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde (Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zugewiesen sind.
Hier einige Aufgaben der Jagdbehörde:
Jagdbezirke
Insgesamt gibt es im Landkreis Celle zurzeit 395 Jagdbezirke - davon 275 Eigenjagdbezirke und 120 gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Jagd wird auf rund 112.600 ha ausgeübt. Die Bundesanstalten für Immobilienaufgaben Hauptstelle Bundesforst, die niedersächsischen Forstämter und die Klosterforstämter verfügen zusammen über rund 25.000 ha.
Kurzinformation:
Hegegemeinschaften
Um die im Landkreis Celle vorkommenden Schalenwildarten (Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild) entsprechend dem Hegeziel einheitlich bewirtschaften zu können, haben sich die Jagdausübungsberechtigten der einzelnen Jagdbezirke zu Hegegemeinschaften zusammen geschlossen.
Eine Hegegemeinschaft ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss, der von den Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke zum Zwecke der Hege des Wildes gebildet werden kann.
Der Landkreis Celle hat 7 Hegegemeinschaften anerkannt. Das sind:
Darüber hinaus haben sich einige Jagdausübungsberechtigte den 3 landkreisüber-greifenden Hegegemeinschaften aus der Region Hannover und dem Landkreis Gifhorn angeschlossen, da der größere Flächenanteil dort liegt.
Insgesamt sind rund 97 % der Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke im Landkreis Celle Mitglieder in Hegegemeinschaften vertreten.
Links
Deutscher Jagdschutzverband e.V.
Internet: www.jagd-online.de
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Internet: www.ljn.de
Jägerschaft des Landkreises Celle e.V.
Internet: www.ljn.de/celle
Downloads
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Sachbearbeiter: | Matthias Rodeck |
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle